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Grüne BergstrasseSatzungFinanzordnung

Finanzordnung des KV Bergstraße von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

 

Hier findest du die Finanzordnung unseres Kreisverbands als pdf (Stand: 22.11.2019).   Mehr »

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Diese Finanzordnung gilt für den Kreisverband Bergstraße von Bündnis 90/Die Grünen mit seinen Ortsverbänden.

§ 2 Haushalt, Kassen- und Buchführung

(1) Der Kreisvorstand erstellt am Ende seiner Amtszeit einen Rechenschaftsbericht, der bei der Kreismitgliederversammlung vorgelegt wird. Der Rechenschaftsbericht der/des KreisschatzmeisterIn soll den Vergleich zwischen dem von der Kreismitgliederversammlung genehmigten Haushaltsansatz und dem tatsächlichen Ergebnis, sowie eine Übersicht der Verbindlichkeiten und Außenstände enthalten; der Rechenschaftsbericht soll mit der Einladung zur Kreismitgliederversammlung verschickt werden.

(2) Der Vorstand von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Bergstraße legt der Kreismitgliederversammlung einen Haushaltsvorschlag für das laufende Haushaltsjahr zur Genehmigung vor.

(3) Der/die KreisschatzmeisterIn achtet auf eine ordnungsmäßige Buchführung.

(4) Der/die KassenprüferIn prüfen die Kassen- und Buchführung für das vergangene Kalenderjahr und berichten der Kreismitgliederversammlung darüber. Sie beantragen die Entlastung der/die KreisschatzmeisterIn.

(5) Die Grüne Jugend Bergstraße führt ihre Kasse selbständig.

§ 3 Erstattung von Kosten

(1) Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder Beschäftigten entstehen bei der Wahrnehmung von Ämtern oder Aufgaben, die sie von der Mitgliederversammlung oder einem Organ erhalten haben (Vorstand, Delegierte, KassenprüferInnen, Beauftragte).

(2) Kosten sind auf Antrag zu erstatten, wenn diese durch die Erstattungsordnung des Landesverbandes in der jeweils gültigen Fassung gedeckt sind. Anspruchsberechtigte können und sind aufgefordert, auf die Erstattung der geltend gemachten Aufwendungen ganz oder teilweise zugunsten einer Zuwendung an die Partei zu verzichten.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 1% des monatlichen Netto-Einkommens, nach eigener Selbsteinschätzung, mindestens jedoch 12,80 € pro Monat.

(2) Für Studierende und Personen mit geringem Einkommen kann auf Antrag an den Kreisvorstand und gegen Nachweis ein ermäßigter Beitrag von 7,50 € pro Monat gezahlt werden.

(3) Auf Antrag an den Kreisvorstand und gegen Nachweis kann ein Mindestbeitrag von 6,00 € gezahlt werden. (4) Über die Anerkennung des Nachweises entscheidet der Kreisvorstand.

(5) Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages über die Dauer von sechs Monaten und mindestens zwei Mahnungen endet die Mitgliedschaft.

§ 5 MandatsträgerInnenbeiträge

Der Kreisverband erwartet von den grünen MandatsträgerInnen im Kreistag eine Beteiligung an der Finanzierung des Kreisverbandes aus deren Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenämter. Dies in Höhe von 20,00 € pro Monat für Kreistagsmitglieder, für Fraktionsvorsitzende in Höhe von 70,00 € pro Monat und für Mitglieder des Kreisausschuss in Höhe von 60,00 € pro Monat.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Kreismitgliederversammlung des Kreisverbands Bergstraße am 20.11.2019 in Kraft.

(2) Diese Finanzordnung kann von der Kreismitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit geändert werden.